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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - L 1 KR 61/20 WA   

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https://dejure.org/2020,76749
LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - L 1 KR 61/20 WA (https://dejure.org/2020,76749)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2020 - L 1 KR 61/20 WA (https://dejure.org/2020,76749)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2020 - L 1 KR 61/20 WA (https://dejure.org/2020,76749)
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  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - L 1 KR 61/20
    Die Klägerin ist zudem beschwert, weil der Verwaltungsakt Regelungen zur Rentenversicherung trifft, die Ansprüche auf die Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen und Leistungspflichten begründen können (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 15/10 R -, juris- Rdnr. 19).
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - L 1 KR 61/20
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BSG, dass Minderheitengesellschafter einer GmbH mit Geschäftsführeranstellungsvertrag ohne spezifische, im Gesellschaftervertrag festgelegte qualifizierte Sperrminorität, als Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV anzusehen sind (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R - Rdnr. 15).
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - L 1 KR 61/20
    Die Klägerin ist hier bereits als Clearingstelle klagebefugt, da sie sich in einem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren (§ 7a Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IV) gegen eine Statusentscheidung der Einzugsstelle wendet (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2019 - B 12 KR 6/18 R -Rdnr. 22).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - L 1 KR 61/20
    (BSG, Urteil vom 3. Juli 2013 - B 12 KR 8/11 R -, BSGE 114, 69-83, Rdnr. 20).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - L 1 KR 61/20
    Weiterhin ist bei der Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht zu berücksichtigen, dass es nicht nur ein schutzwürdiges Vertrauen des Adressaten auf das Untätigbleiben eines Anfechtungsberechtigten rechtfertigen kann, die Anrufung eines Gerichts erst nach langer Zeit als unzulässig anzusehen, sondern auch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens (BSG a. a. O. Rdnr. 28 mit Bezugnahme auf BVerfGE 32, 305, 308 f).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - L 1 KR 61/20
    Dass die Kläger tatsächlich darauf vertraut haben, dass der Rentenversicherungsträger Rechte nicht mehr ausüben werden und sich in Folge dessen in ihren Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben (Vertrauensverhalten) dass ihnen durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstanden ist (so ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Urteil des Senats vom 17. April 2014 - L 1 KR 215/12 -, juris-Rdnr. 34 unter Bezugnahme u. a auf BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 BSGE 80, 41, Juris-Rdnr. 18) ist nicht ersichtlich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2014 - L 1 KR 215/12

    Verwirkung - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - L 1 KR 61/20
    Dass die Kläger tatsächlich darauf vertraut haben, dass der Rentenversicherungsträger Rechte nicht mehr ausüben werden und sich in Folge dessen in ihren Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben (Vertrauensverhalten) dass ihnen durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstanden ist (so ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Urteil des Senats vom 17. April 2014 - L 1 KR 215/12 -, juris-Rdnr. 34 unter Bezugnahme u. a auf BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 BSGE 80, 41, Juris-Rdnr. 18) ist nicht ersichtlich.
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